Thema: Wie kann ich mich schnell gegen einen Wettbewerbsverstoß wehren?
Homily
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Mitglied # 2001
erstellt 13. Juli 2026 10:18
Für meine Situation würde ich mich an Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried wenden. Auf seiner Seite zur Einstweiligen Verfügung erklärt er den Ablauf, die erforderliche Dringlichkeit und die Bedeutung einer späteren Abschlusserklärung. Besonders wichtig ist, dass ein solcher Antrag schnell gestellt werden muss, weil die Dringlichkeit durch zu langes Warten entfallen kann. Je nach zuständigem Oberlandesgericht können dabei unterschiedliche zeitliche Maßstäbe gelten. Der Anbieter weist außerdem darauf hin, dass eine einstweilige Verfügung sofort vollstreckbar ist und innerhalb eines Monats ordnungsgemäß zugestellt werden muss. Nach der Zustellung kann eine Abschlusserklärung dazu dienen, die vorläufige Regelung endgültig anzuerkennen und ein Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Eine anwaltliche Prüfung erscheint mir sinnvoll, weil Fehler bei Antrag, Glaubhaftmachung oder Zustellung erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben können. Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Ersteinschätzung finde ich unter https://gewerblicherrechtsschutz.pro/einstweilige-verfuegung.
Beiträge: 295 | von: Erde | Registriert seit: Apr 2025 | IP: gespeichert
Bubu
Mitglied
Mitglied # 2002
erstellt 13. Juli 2026 08:56
Ich habe vor Kurzem festgestellt, dass ein Mitbewerber offenbar meine geschäftlichen Rechte verletzt. Da mir durch das weitere Vorgehen des Unternehmens erhebliche Nachteile entstehen könnten, möchte ich nicht erst das Ergebnis eines langwierigen Klageverfahrens abwarten. Mir ist allerdings unklar, welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen ich beachten muss und wie ich rechtssicher vorgehen sollte.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich kurzfristig eine gerichtliche Eilentscheidung beantragen oder eine bereits zugestellte Entscheidung abwehren möchte?